Knotenpunkt_AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Knotenpunkt Sicherungstechnik

GülƟg ab 01.02.2026

Vertragsgegenstand, Angebote und Aufträge
(1) Vertragspartner ist die Knotenpunkt Sicherungstechnik mit Sitz Keithstr. 20,
16515 Oranienburg – nachfolgend Knotenpunkt genannt.
(2) Art und Umfang der von der Knotenpunkt zu erbringenden
Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweils vorab übermiƩelten Angebot mit
genauer Leistungsbeschreibung, das Bestandteil des Vertrages ist. SchriŌliche
Angebote haben eine GülƟgkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
(3) Der Ort der Leistungserbringung ist dem jeweiligen Angebot zu
entnehmen.
(4) Knotenpunkt ist bei Unterweisungs-Dienstleistungen nur für die
Durchführung verantwortlich, nicht für den Erfolg oder das Lernergebnis.
(5) Ein Vertrag kommt nur durch eine von Knotenpunkt an den AuŌraggeber
übersandte, ausdrückliche AuŌragsbestäƟgung zustande.
(6) Die Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Auf Kundenwunsch können
Vereinbarungen auch auf Englisch formuliert werden. Im Falle von Abweichungen
zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB ist die deutsche
Version maßgeblich.

Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmebescheinigung
(1) Teilnehmer müssen den gebuchten Kursen entsprechend geeignete
Schutzkleidung tragen und die Schulungssprache verstehen. Teilnehmer, die diese
Anforderungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.
(2) Die Teilnehmer bestäƟgen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an den
Schulungen teilzunehmen. Der AuŌraggeber stellt sicher, dass notwendige
arbeitsmedizinische Untersuchungen (AMU) durchgeführt wurden.
(3) Die jeweils in Deutschland geltenden Sicherheits- und
UnfallverhütungsvorschriŌen sind einzuhalten.
(4) Bei weƩerbedingten Ereignissen (z. B. GewiƩer oder starker Wind) kann
eine Schulung abgesagt werden.
(5) Bei Ausschluss eines Teilnehmers gemäß Ziffer 2 bleibt die Vergütung fällig.
(6) Knotenpunkt stellt eine Teilnahmebescheinigung/ZerƟfikat aus, sofern die
Teilnehmer alle Anforderungen erfüllt haben.

Anmeldung
(1) Der AuŌraggeber meldet die Teilnehmer schriŌlich unter Angabe von
Namen, Geburtsdatum und ggf. WINDA ID an.
(2) Der AuŌraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer die notwendigen
Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 2 erfüllen.
(3) Der AuŌraggeber ist verpflichtet, alle relevanten InformaƟonen,
insbesondere zu gesundheitlichen Einschränkungen, frühzeiƟg mitzuteilen.
(4) Falls der AuŌraggeber Räumlichkeiten oder Ausrüstung für die Schulung
bereitstellt, muss sichergestellt werden, dass diese den geltenden
Sicherheitsstandards entsprechen.
(5) Bei Online-Schulungen stellt der AuŌraggeber sicher, dass die Teilnehmer
über die erforderliche technische AusstaƩung und eine stabile Internetverbindung
verfügen.

Anmeldebestätigung
(1) Knotenpunkt bestäƟgt die Anmeldung schriŌlich und stellt ein Ticket mit
relevanten InformaƟonen aus.
(2) Die Anmeldung wird erst mit der BestäƟgung durch Knotenpunkt verbindlich.
(3) Änderungen oder Ergänzungen zur Anmeldung müssen schriŌlich erfolgen und
von Knotenpunkt bestäƟgt werden.
(4) Teilnehmer sind verpflichtet, sich spätestens 15 Minuten vor Beginn der
Schulung am jeweiligen Veranstaltungsort oder in der Online-Sitzung
einzufinden.
(5) Bei Verspätung oder Nichterscheinen ohne vorherige Absprache kann die
Schulungsteilnahme verwehrt werden, ohne Anspruch auf ErstaƩung oder
Nachholung

Stornierungsbedingungen
(1) Eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung ist bis 12 Werktage vor Beginn
möglich.
(2) Bei Stornierungen bis 7 Werktage vor Beginn werden 50 % der Vergütung
berechnet.
(3) Bei späteren Stornierungen ist die volle Vergütung fällig. Maßgeblich ist das
Eingangsdatum der schriŌlichen Stornierung. Dies gilt auch für
unvorhersehbare Ereignisse wie plötzliche Krankheit, Unfall oder höhere
Gewalt.
(4) Ein kostenloser Teilnehmeraustausch ist bis 1 Tag vor Beginn möglich.
(5) Nichterscheinen oder vorzeiƟges Verlassen der Schulung entbindet nicht von
der Zahlungspflicht.
(6) Falls ein Teilnehmer aufgrund fehlender Teilnahmevoraussetzungen gemäß
Ziffer 2 ausgeschlossen wird, bleibt die volle Vergütung fällig.
(7) Bei Online-Schulungen liegt die Verantwortung für technische Probleme beim
Teilnehmer. Eine RückerstaƩung oder Wiederholung der Schulung ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.

Änderungsvorbehalt und Stornierung durch Knotenpunkt
(1) Knotenpunkt kann Schulungen aus wichtigen Gründen ändern oder
stornieren. Dies betriŏ z. B. Krankheit des Ausbilders oder höhere Gewalt.
(2) AuŌraggeber werden unverzüglich informiert. Eine kostenlose Umbuchung
ist möglich.
(3) Lerninhalte können angepasst werden, um den aktuellen Stand
abzubilden.
(4) Knotenpunkt kann Unterweisungen mit KooperaƟonspartnern und
externen Dozenten durchführen.

Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Reisekosten sind nicht enthalten.
(3) Preisänderungen sind nach 4 Monaten Vertragslaufzeit zulässig.

Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
(2) Reisekosten sind nicht enthalten.
(3) Preisänderungen sind nach 4 Monaten Vertragslaufzeit zulässig.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR je Mahnstufe.

Copyright
(1) Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne
Genehmigung vervielfälƟgt werden.

Haftung
(1) Knotenpunkt haŌet für Personenschäden nach gesetzlichen Vorgaben.
(2) Eine HaŌung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt bestehen.
(3) Der AuŌraggeber haŌet für seine Teilnehmer.

Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
(2) Teilnehmer werden vor der Erhebung informiert und müssen zusƟmmen.
(3) Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz werden
getroffen.
(4) Die ÜbermiƩlung per E-Mail kann Sicherheitslücken enthalten.
(5) Nutzer haben das Recht auf AuskunŌ, BerichƟgung und Löschung ihrer Daten.

Geheimhaltung und Unteraufträge
(1) Vertrauliche InformaƟonen dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
(2) Knotenpunkt kann UnterauŌräge vergeben, verpflichtet diese aber zur
Vertraulichkeit.

Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, sofern der AuŌraggeber
Unternehmer ist. Verbraucher können den gesetzlichen Gerichtsstand wählen.
(2) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen BesƟmmungen
unberührt.

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